Nationalrat befasst sich mit dem Schulpaket

Die Regierung will einer Reihe an Gesetzen im Nationalrat für das Schulwesen neue Maśnahmen setzen.
Unter anderem werden Lehrplanbestimmungen modernisiert und abschließende Prüfungen weiterentwickelt. Einzelne Covid-19-Regelungen werden verlängert und Bestimmungen für zweisprachige Schulen ın Kärnten verändert.

Nationalrat befasst sich mit dem Schulpaket

Bei den Schulversuchen geht es um das „Schüler-Schüler-Gespräch“, das bei abschließenden mündlichen Prüfungen in einer lebenden Fremdsprache als alternative Prüfungsform durchgeführt werden kann. Andere Schulversuche können bis August 2027 verlängert werden. In Kärnten werden Schulversuche in zweisprachigen Schulen übernommen.

„Aus pädagogischen Erwägungen“ soll im Lehrplan eine Trennung des gemeinsamen Pflichtgegenstandes „Deutsch, Slowenisch, Lesen, Schreiben“ in die beiden Pflichtgegenstände „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Slowenisch, Lesen, Schreiben“ vorgenommen werden. Bei abschließenden mündlichen Prüfungen soll in Zukunft auch die Leistungsbeurteilung der letzten Schulstufe in die Beurteilung eingerechnet werden können.

Überarbeitung der Lehrpläne „für notwendig erachtet“

„Vor dem Hintergrund der heutigen globalisierten und digitalisierten Wissensgesellschaft wird eine Überarbeitung der Lehrpläne für notwendig erachtet“, heißt es vonseiten des Parlaments in einer Aussendung weiter. Die Lehrpläne sollen künftig konkret angeben, an welchen Kompetenzen im Unterricht zu arbeiten ist. Künftig soll es zusätzliche Unterrichtsgegenstände geben, und bestehende sollen umbenannt werden. Damit soll aktuellen didaktischen Entwicklungen Rechnung getragen werden.

Ausnahmebedingungen in Schulen wegen CoV

Außerdem soll die Möglichkeit, Ausnahmebestimmungen von schulrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der CoV-Pandemie zu treffen, bis zum Schuljahr 2021/2022 verlängert werden, wie der “orf.at” berichtete. Das gilt auch für Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen für das kommende Wintersemester. Diese können damit Nachweise über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr im Sinne der „3-G-Regel: geimpft, getestet, genesen“ als Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Aufnahmeverfahren und Ähnlichem definieren.

Auch um die Gebärdensprache soll es am Donnerstag im Parlament gehen. Alle Fraktionen setzen sich für einen kompetenzorientierten Lehrplan zur Österreichischen Gebärdensprache ein, der bis zum Schuljahr 2023/2024 verordnet sein soll, so die Parlamentskorrespondenz.

Risikopatienten: CoV-Sonderregelung läuft aus

Nicht nur in Sachen Schule beschäftigt das Coronavirus den Nationalrat. Neben einem neuen Kurzarbeitsmodell soll am Donnerstag auch der „CoV-Bonus“ für medizinisches Personal beschlossen werden. Die Freistellung für Risikopatienten und -patientinnen hingegen läuft mit Mitte des Jahres aus. Diese Gruppe musste bisher vom Dienst freigestellt werden, wenn es keine andere Schutzmöglichkeiten wie Homeoffice gab.

Begründet wird das Auslaufen der Sonderregelung mit der Verbesserung der epidemiologischen Gesamtsituation. Gleichzeitig wird Vorsorge dafür getroffen, sollte sich die Infektionslage wieder verschlechtern. Demzufolge kann der Gesundheitsminister die Regelung per Verordnung für bestimmte Zeiträume wieder aufleben lassen, wobei die Verordnungsermächtigung vorerst nur für Zeiträume bis 31. Dezember 2021 gelten soll. Bei Ausstellung etwaiger neuer Risikoatteste wäre dann auch der Impf- bzw. Immunitätsstatus der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Verlängert wird indes – und zwar bis Ende September – die Freistellung für Schwangere.

In Sachen Kurzarbeit wird das gegenwärtige großzügige Modell nur noch in jenen Branchen fortgeführt, die besonders von der Pandemie betroffen waren, etwa Flugverkehr, Stadthotellerie und Nachtgastronomie. In den anderen Sektoren, deren Probleme geringer waren, wird mit gewissen Einschränkungen wie einem 15-prozentigen Abzug für die Dienstgeber und der Verpflichtung eines Urlaubsabbaus für die Arbeitnehmer operiert

CoV-Impfen bei Ärzten und Co wird verlängert

Fristen im Zusammenhang mit der Pandemie werden am Donnerstag im Nationalrat unterdessen verlängert. So soll Ärzten und Ärztinnen bis Ende des Jahres die Möglichkeit gegeben werden, Substitutionsdauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen zu können. Im Epidemiegesetz wiederum wird die Mitwirkungspflicht von Betreibern von Lokalen, Hotels, Sporteinrichtungen etc. bei der Ermittlung von Kontaktpersonen sowie der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes etwa bei der Erhebung von Identitätsdaten oder der Erfragung allfälliger Krankheitssymptome bis Ende Dezember verlängert.

Niedergelassene Ärzte sollen künftig auch bei asymptomatischen Personen CoV-Tests durchführen können. Außerdem sollen Apotheken Softwarekosten, die für die Implementierung des Elektronischen Impfpasses anfallen, bis zur Höhe von 1.300 Euro von der Österreichischen Gesundheitskasse ersetzt bekommen. Bis Ende des Jahres verlängert wird die derzeit bis 30. September befristete Regelung, wonach Ärzte, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten etc. berechtigt sind, Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen.

Yayınlama: 17.06.2021
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