Verschärfung des Vereinsrechts in Österreich | Wie wird der „Türkische Männerbund“ wahrgenommen?

Verschärfung des Vereinsrechts in Österreich | Wie wird der „Türkische Männerbund“ wahrgenommen?

| Adem Hüyük 

Im Rahmen des von der österreichischen Regierung Mitte Januar vorgestellten neuen Maßnahmenpakets sind auch Änderungen des Vereinsrechts enthalten.

Einige der vom Dreierkoalitionsregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen im Vereinsrecht wurden von verschiedenen ideologischen Kreisen so interpretiert, dass die Regierung einen Krieg gegen sie begonnen habe. Die betreffenden Änderungen zielen jedoch nicht direkt auf eine bestimmte Ideologie ab, sondern betreffen mehrere ideologische Strukturen.
Die Regierung will Organisationen wie die „Identitäre Bewegung“, also rechtsextreme, gewalttätige und rassistische Gruppen, ins Visier nehmen, gleichzeitig sollen aber auch Vereine stärker kontrolliert werden, insbesondere zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierung.

Es geht darum, die Aktivitäten einiger Vereine, die von den Geheimdiensten als problematisch eingestuft werden, durch eine allgemeine gesetzliche Regelung einzuschränken. Zusätzlich soll auch dann, wenn ein Verein ordnungsgemäß gegründet wurde, aber Aktivitäten festgestellt werden, die der Verfassung widersprechen, ein Eingreifen ermöglicht und der Prozess der Auflösung erleichtert werden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche praktischen Folgen diese Schritte haben werden, zumal in Österreich Hunderte von Vereinen türkischer Herkunft aktiv sind.
Denn nach dem von der Regierung vorgestellten Rahmen können bestehende Vereine durch Verwaltungsentscheidung aufgelöst werden, wenn „Handlungen festgestellt werden, die den demokratischen Grundprinzipien Europas widersprechen“. Beispiele hierfür sind: Aufrufe gegen die Verfassung, die komplette Aberkennung der Verfassung, die Errichtung paralleler Justiz- oder Gesellschaftsstrukturen, die systematische Delegitimierung der demokratischen Ordnung sowie antisemitische oder antifeministische Einstellungen.


Anmerkung der Redaktion:
Delegitimierung: Bedeutet, dass die Legitimität, rechtliche oder moralische Rechtfertigung einer Person, Institution, Idee oder Handlung aufgehoben wird; sie wird ungültig oder inakzeptabel gemacht.
Antifeminismus: Bezeichnet gesellschaftliche, politische und kulturelle Reaktionen gegen die Ziele der feministischen Bewegung, Forderungen nach Gleichstellung der Geschlechter und die Erweiterung von Frauenrechten. Anhänger dieser Sichtweise wollen die traditionellen Geschlechterrollen bewahren und betrachten Feminismus oft als Bedrohung für die gesellschaftliche Ordnung.
Antisemitisch [Antisemitismus]: Vorurteile, Hass, Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Juden, jüdischer Kultur oder Religion. Diese Haltung richtet sich gegen Individuen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Herkunft, beinhaltet stereotype negative Bewertungen und kann historisch bis hin zu Gewalt, Ausgrenzung oder Völkermord reichen.


Übereinstimmung – bzw. Nichtübereinstimmung von Vereinsname und Aktivitäten
Die neue Regelung betrifft nicht nur bestehende Vereine, sondern auch neu zu gründende Strukturen. Demnach kann ein Verein von vornherein an der Gründung gehindert werden, wenn sein Gründungszweck oder seine Organisationsform stark den demokratischen Grundprinzipien Europas widerspricht. Die Regierung betont, dass auf diese Weise „Front- oder Scheingvereine“ gestoppt werden sollen, bevor Straftaten begangen werden; dazu zählen die Rekrutierung von Mitgliedern, Propaganda oder Projekte zur Errichtung paralleler Strukturen.

In Österreich erstrecken sich die von türkischen Migranten gegründeten Vereine über ein breites Spektrum: von Kultur- und Folklorevereinen über Moscheevereine bis hin zu Sportclubs, Landsmannschafts- und Solidaritätsvereinen. Die Mehrheit dieser Vereine ist im sozialen, kulturellen oder religiösen Bereich tätig und hatte bisher keine rechtlichen Probleme.

Frauenfeindliche und geschlechterdiskriminierende Organisationen
Die von der Regierung im Rahmen des Vereinsrechts vorgesehenen Sanktionen zielen darauf ab, Vereine, die sich gegen die Gleichberechtigung und Freiheit von Frauen stellen; die stärkere Präsenz von Frauen im öffentlichen Raum, die Ausweitung von Rechten oder die Gleichstellung der Geschlechter bedrohen – kurz: antifeministische Einstellungen zeigen –, nicht zuzulassen.
In einer offiziellen Erklärung der Regierung heißt es hierzu:

„Im Rahmen der Änderungen im Vereinsgesetz zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierung sollen bestehende Vereine aufgelöst werden können, wenn ‚Handlungen festgestellt werden, die den demokratischen Grundprinzipien Europas widersprechen‘ [z. B. Aufrufe gegen die Verfassung, die komplette Aberkennung der Verfassung, Errichtung paralleler Justizstrukturen, Delegitimierung der demokratischen Ordnung, antisemitische oder antifeministische Einstellungen]. Zudem sollen Vereinsgründungen verhindert werden können, wenn Zweck oder Organisationsform stark den demokratischen Grundprinzipien Europas widersprechen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Front- oder Scheingruppen bereits im Vorfeld Mitglieder rekrutieren, Propaganda betreiben oder Projekte für parallele Strukturen umsetzen.“

Türkischer Männerbund Österreich [ATEB]
Die unter der Webseite https://www.ateb.at/tr/anasayfa/ und Facebook-Gruppe geführte Organisation bezeichnet sich als „Türkischer Männerbund Österreich [ATEB]“ und führt ihre Aktivitäten unter einem rechtlich gegründeten Vereinsnamen durch.

Wie wird der „Türkische Männerbund“ in Österreich wahrgenommen?
Ethnisch und geschlechtlich stark betonte Vereine werden in Österreich bereits aufgrund ihres Namens von Behörden und Öffentlichkeit genau beobachtet. In diesem Zusammenhang erzeugt ein Name wie „Türkischer Männerbund“ problematische Assoziationen im politischen Klima Österreichs, das auf Integration, Gleichstellung der Geschlechter und verfassungsmäßige Werte ausgerichtet ist.
Die Hervorhebung von „Türkisch“ wird von den österreichischen Behörden eher als Zeichen von Abschottung und Diskussion über parallele Gesellschaftsstrukturen interpretiert, während die Bezeichnung „Männerbund“ als Verstoß gegen das Prinzip der Geschlechtergleichstellung bewertet wird. Die Kombination beider Elemente kann dazu führen, dass der Verein von der Gründung an unter Sicherheits- und Verfassungskontrolle gerät.

In den Mainstream-Medien Österreichs würde ein solcher Verein höchstwahrscheinlich unter Schlagzeilen wie „patriarchalisch“, „nationalistisch“ und „integrationfeindlich“ diskutiert. Insbesondere in einer Zeit, in der Frauenrechte, Gleichstellungspolitik und Radikalisierungsdebatten intensiv geführt werden, kann bereits der Name des Vereins Gegenstand von Kritik werden.
Auch zivilgesellschaftlich sehen feministische Organisationen und gleichstellungsorientierte Initiativen den Begriff „Männerbund“ als ausschließend und rückschrittlich. Progressivere migrantische Vereine befürchten zudem, dass solche Strukturen den Eindruck erwecken könnten, sie repräsentierten die gesamte türkische Gemeinschaft, was ohnehin fragile gesellschaftliche Gleichgewichte zusätzlich belasten würde.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein Verein wie der „Türkische Männerbund“ kann in Österreich zwar rechtlich gegründet werden [eventuell auch unter einem anderen Namen], wird aber gesellschaftlich und politisch nicht als neutraler Akteur wahrgenommen. Schon kleinste Abweichungen in Sprache oder Aktivitäten können ihn schnell in den Fokus von Diskursen über Diskriminierung, Verfassungsfeindlichkeit und Radikalisierung rücken.| ©DerVirgül

Yayınlama: 04.02.2026
Düzenleme: 04.02.2026
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