Kein Wahlrecht, aber Wehrdienst? | In Österreich sollen Ausländer „das Vaterland verteidigen“
| Adem Hüyük
Während in Österreich eine grundlegende Reform des Wehrsystems vorbereitet wird, rückt der Vorschlag eines freiwilligen Wehrdienstes für Ausländer zunehmend ins Zentrum der Debatte. Der Bericht der Wehrdienstkommission bringt die Einbindung von Menschen ohne Wahl- und Mitbestimmungsrechte in die Landesverteidigung ins Spiel – ein Ansatz, der bereits jetzt Kritik nach dem Motto „keine Rechte, aber Pflichten“ auslöst.
Der am Dienstag veröffentlichte und in Wien präsentierte Bericht enthält Vorschläge zur Verlängerung des Wehr- und Zivildienstes, zur Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen sowie langfristig auch zur Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen. Einer der politisch brisantesten Punkte ist jedoch die Empfehlung, einen freiwilligen Wehrdienst für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft zu prüfen.
Keine Staatsbürgerschaft, kein Wahlrecht – aber Uniform
Laut Bericht soll untersucht werden, ob für legal in Österreich lebende, unbescholtene Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ein freiwilliger Wehrdienst geschaffen werden kann. Was dabei jedoch völlig offenbleibt, ist die Frage nach den Rechten dieser Personen: Erhalten sie im Gegenzug eine Perspektive auf Staatsbürgerschaft, politisches Mitspracherecht oder zumindest institutionelle Anerkennung? Dazu schweigt der Bericht.
Diese Unklarheit betrifft insbesondere Hunderttausende Menschen, die seit vielen Jahren in Österreich leben, Steuern zahlen und arbeiten, jedoch weiterhin kein Wahlrecht besitzen. Von Bevölkerungsgruppen, die von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind, eine Beteiligung an der „Vaterlandsverteidigung“ zu erwarten, stellt aus demokratischer Sicht einen erheblichen Widerspruch dar.
Priorität der Kommission: mehr Personal
Die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner [ÖVP] eingesetzte Wehrdienstkommission verweist in ihrem Bericht auf den Personalmangel im Bundesheer sowie auf wachsende sicherheitspolitische Herausforderungen. Die Verlängerung des Wehrdienstes und die Erschließung neuer Personengruppen stehen dabei klar im Vordergrund. Der freiwillige Wehrdienst für Ausländer ist in diesem Zusammenhang vor allem als Instrument zur Personalaufstockung zu verstehen.
Längerer Dienst, höhere Belastung
Das von der Kommission bevorzugte Modell „Österreich Plus“ sieht eine Verlängerung des Grundwehrdienstes auf acht Monate vor. Zusätzlich sollen innerhalb von zehn Jahren 60 Tage verpflichtende Milizübungen absolviert werden. Der Zivildienst soll mindestens zwölf Monate dauern. Eine Umsetzung dieser Reformen ist ab 2027 vorgesehen.
Rechte-Debatte unausweichlich
Der Vorschlag eines freiwilligen Wehrdienstes für Ausländer wird die seit Jahren geführte Debatte über Integration, Gleichberechtigung und politische Teilhabe neu entfachen. Während zusätzliche Pflichten diskutiert werden, bleiben zentrale Fragen zu Wahlrecht, politischer Repräsentation und Zugang zur Staatsbürgerschaft weiterhin ungelöst.
Diese Haltung erinnert an die Rhetorik während der Corona-Pandemie, als der Bundespräsident und der Bundeskanzler erstmals zwischen „Österreicherinnen und Österreichern“ und „in Österreich lebenden Menschen“ unterschieden. In Krisenzeiten werden Migrantinnen und Migranten mitgedacht – wenn es um Rechte geht, bleiben sie jedoch außen vor.
Fazit
Am Ende verdichtet sich die Debatte auf eine zentrale Frage:
Kann ein Staat von Menschen ohne politische Rechte verlangen, ihn zu verteidigen? |© DerVirgül