Politischer Islam und Identitäre – warum werden sie in Österreich ständig nebeneinandergestellt?
In Österreich rückt der Begriff „politischer Islam“ in den vergangenen Jahren immer stärker ins Zentrum der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Muslime. Nach offizieller Darstellung richtet sich die Politik nicht gegen Muslime als solche, sondern gegen islamistische Ideologien und deren Strukturen, die als unvereinbar mit dem demokratischen Rechtsstaat betrachtet werden.
Doch genau hier stellt sich die entscheidende Frage: Wo beginnt und wo endet der Begriff „politischer Islam“?
Denn wenn sich die Debatte nicht mehr nur auf bestimmte extremistische Organisationen beschränkt, können auch Moscheen, Vereine, Diaspora-Strukturen, internationale Verbindungen und die öffentliche Organisation von Muslimen in denselben sicherheitspolitischen Rahmen geraten. Damit stellt sich die Frage, ob ein Begriff, der ursprünglich zur Bekämpfung einer bestimmten Ideologie geschaffen wurde, allmählich zu einem Instrument geworden ist, das immer größere Teile der muslimischen Gesellschaft erfasst und kontrolliert.
An diesem Punkt fällt noch etwas anderes auf: Neben dem Begriff „politischer Islam“ wird auffallend häufig die Identitäre Bewegung genannt.
Auf den ersten Blick gibt es dafür eine durchaus nachvollziehbare Erklärung: Der Staat will zeigen, dass er sich nicht nur gegen islamistische, sondern auch gegen rechtsextreme und ethnonationalistische Bewegungen richtet.
Doch diese Verbindung kann auch eine weitere Funktion in der politischen Kommunikation haben.
Die Botschaft lautet sinngemäß:
„Seht her, wir richten uns nicht nur gegen Muslime. Wir gehen auch gegen die extreme Rechte vor.“
Damit werden Maßnahmen gegen den politischen Islam in einen umfassenderen Rahmen des „Kampfes gegen jede Form von Extremismus“ gestellt. Gleichzeitig entsteht eine wichtige Legitimation dafür, dass diese Politik nicht als diskriminierende Maßnahme gegen Muslime verstanden werden soll.
Doch hier stellt sich die entscheidende Frage:
Werden diese beiden Bewegungen tatsächlich nach denselben Maßstäben beurteilt?
Wenn der politische Islam und die Identitäre Bewegung als zwei unterschiedliche Erscheinungsformen derselben Bedrohungskategorie dargestellt werden, muss auch geprüft werden, ob der Staat ihnen gegenüber tatsächlich mit vergleichbaren rechtlichen und politischen Mitteln vorgeht.
Denn eines ist es, die Ideologie einer bestimmten Bewegung zu bekämpfen. Etwas anderes ist es, eine größere gesellschaftliche Gruppe, der eine Verbindung zu dieser Ideologie zugeschrieben wird, dauerhaft unter einen Generalverdacht zu stellen.
Damit geht es längst nicht mehr nur um den „politischen Islam“. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie weit die Grenzen eines sicherheitspolitischen Begriffs ausgedehnt werden können.
Auch Maßnahmen wie das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren lassen sich daher nicht völlig losgelöst von dieser größeren Debatte betrachten. Denn hier geht es nicht mehr um eine bestimmte islamistische Organisation, sondern unmittelbar um die religiöse Sichtbarkeit eines muslimischen Kindes.
Der Staat kann ein solches Verbot mit dem Schutz von Kindern vor Druck und Zwang begründen. Dennoch bleibt eine zentrale Frage bestehen:
Wo endet der Kampf gegen Extremismus – und wo beginnt der staatliche Eingriff in den normalen religiösen Alltag von Muslimen?
Deshalb sollte man nicht vorschnell behaupten, „Österreich nimmt die Muslime ins Visier“. Vielmehr muss eine schwierigere und wichtigere Frage gestellt werden:
Wie weit reicht der sicherheitspolitische Rahmen, den Österreich im Namen des „Kampfes gegen den politischen Islam“ geschaffen hat?
Und beweist die ständige Gegenüberstellung mit der Identitären Bewegung – nach dem Motto „Seht her, es geht nicht nur gegen euch“ – tatsächlich, dass diese Politik ausgewogen und neutral ist?
Vielleicht liegt genau hier der entscheidende Punkt:
Geht Österreich tatsächlich mit gleichem Maß gegen alle Formen des Extremismus vor – oder entwickelt sich der Begriff „politischer Islam“ zunehmend zu einem Rahmen, mit dem das religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Leben von Muslimen immer stärker reguliert wird?
Denn in einem demokratischen Rechtsstaat geht es nicht nur darum, wer als „extremistisch“ bezeichnet wird. Entscheidend ist vielmehr, wo die Grenzen dieses Begriffs gezogen werden – und wie viel Freiheit den Menschen bleibt, die außerhalb dieser Grenzen stehen.|© DerVirgül