Regierung schnürte Antiteuerungsmaßnahmen im Umfang von über 40 Milliarden Euro

SPÖ und FPÖ wollen mit einer Sondersitzung am Mittwoch den Druck auf die Bundesregierung bezüglich Teuerungen erhöhen. Türkis-Grün hat laut Rechnung des Finanzministeriums für den Zeitraum 2022 bis 2026 Maßnahmen im Umfang von über 40 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, doch Sozialdemokraten und Freiheitliche kritisieren, dass die auf den Weg gebrachten Antiteuerungsmaßnahmen ihre Wirkung verfehlt hätten.

Regierung schnürte Antiteuerungsmaßnahmen im Umfang von über 40 Milliarden Euro

Darunter fallen zum einen kurzfristige, temporäre Entlastungsmaßnahmen, die entweder bereits im vergangenen Jahr ausbezahlt wurden oder deren Auszahlung heuer bzw. im kommenden Jahr folgt. Zum anderen wurden strukturelle Maßnahmen umgesetzt, wie die Abschaffung der kalten Progression oder die Indexierung der Sozialleistungen.

Antiteuerungsmaßnahmen der Regierung
Bei den auszahlungsseitigen Entlastungsmaßnahmen wurden im Jahr 2022 insgesamt rund 5,7 Mrd. Euro freigemacht. Den größten Brocken stellte dabei mit 3,94 Mrd. der um einen Teuerungsbonus aufgefettete Klimabonus dar, der im Herbst 2022 bzw. im Frühjahr 2023 ausbezahlt wurde. Aber auch außerordentliche Einmalzahlungen für die Pensionen (0,45 Mrd.), für vulnerable Gruppen (in Summe 0,42 Mrd.) und die Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro im August 2022 (0,34 Mrd.) fallen darunter. Darüber hinaus gab es im Jahr 2022 noch den Energiekostenausgleich in Form eines 150 Euro-Gutscheins (0,35 Mrd.) und 0,11 Mrd. Euro via AMA für die Landwirtschaft sowie 0,08 Mrd. Euro über die aws für die ersten Auszahlungen für den Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen.

Im Jahr 2023 folgten temporäre Maßnahmen in Summe von 13,1 Mrd. Euro, darunter etwa der Stromkostenzuschuss (“Strompreisbremse”) mit einem geschätzten Volumen von 3,8 Mrd. Euro. Für den Energiekostenzuschuss 1, den Energiekostenzuschuss 2 und die Pauschalfördermodelle 2022 und 2023 beträgt der budgetäre Rahmen maximal 7 Mrd. Euro, wobei die Regierung die Richtlinien für den Energiekostenzuschuss 2 und das Pauschalfördermodell bis dato schuldig geblieben ist. Darüber hinaus schlugen sich 0,675 Mrd. Euro für den Wohn- und Heizkostenzuschuss an die Länder, 0,35 Mrd. für den Wohnschirm für die Jahre 2023 bis 2026 und 0,6 Mrd. für die Abfederung der gestiegenen Netzverlustkosten für Haushalte und Unternehmen zu Buche. Für Bäuerinnen und Bauern gab es 2023 einen Stromkostenzuschuss in Höhe von 0,12 Mrd.

Kosten der Antiteuerungsmaßnahmen
Die Effekte der temporären und strukturellen, steuerlichen Maßnahmen beziffert das Finanzministerium bis 2026 mit insgesamt 23,7 Mrd. Euro. Allein die Abschaffung der kalten Progression soll zu einer Entlastung von 18,7 Mrd. Euro in den Jahren 2023 bis 2026 führen. Das Entlastungsvolumen der Senkung des Dienstgeber-Beitrags zum FLAF beläuft sich bis 2026 auf 1,5 Mrd., die Anhebung der Grenzen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft entlasten Bäuerinnen und Bauern mit 0,04 Mrd. bis 2026, so die Rechnung.

Die temporären einzahlungsseitigen Maßnahmen summierten sich auf 3,4 Mrd. Euro. Darunter fallen etwa der 500 Euro umfassende Teuerungsabsetzbetrag, die steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie, die Senkung der Energieabgaben um rund 90 Prozent, der Kostenausgleich für Pendler (Erhöhung Pendlerpauschale um 50 Prozent, Vervierfachung Pendlereuro, Einmalzahlung für Negativsteuerbezieher), die Erhöhung des Kindermehrbetrags sowie das Vorziehen der Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags rückwirkend mit 1. Jänner 2022 sowie der Kostenausgleich für den Agrardiesel.

Zudem summiert sich die Entlastung bei den außerbudgetären Maßnahmen laut Finanzministerium auf 1,7 Mrd. Euro. Darin enthalten sind etwa die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung, das Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale 2022 und 2023 und das Aussetzung des Erneuerbaren-Förderbeitrags 2022 und 2023.

 

Yayınlama: 30.08.2023
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