Auf Fehlersuche – und was die Polizei alles darf

Ein türkis-grüner Entwurf sah vor, dass die Polizei für Covid-Kontrollen selbst in den privaten Wohnbereich vordringen darf – der Fehler ist behoben, doch die Schuldfrage sorgt für koalitionäre Irritationen

Auf Fehlersuche – und was die Polizei alles darf

Es ist die Geschichte eines Fehlers, der zwar keinen Schaden angerichtet hat, weil er rechtzeitig entdeckt wurde – die aber viel über das Koalitionsklima und das Corona-Management der Regierung erzählt. Am Donnerstag brachte Türkis-Grün im Parlament einen Abänderungsantrag zum Epidemiegesetz ein, damit die Polizei ab sofort die Einhaltung der Covid-Maßnahmen besser kontrollieren kann – etwa Maskenverweigerer im Supermarkt. Doch in den Erläuterungen des Konvoluts fand sich plötzlich eine Befugnis für die Exekutive, die die Regierung in den vergangenen Monaten stets ausgeschlossen hatte: dass die Polizei die Möglichkeit erhalten solle, aufgrund der Pandemie auch in den Wohnbereich von Bürgern vordringen zu können.

Versehen und böse Gerüchte

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ging das Papier an die Opposition. Juristen der SPÖ wurden auf den heiklen Passus aufmerksam, auch den Neos fiel er auf – beide Parteien schlugen Alarm. Fazit: Nach einiger Aufregung im Parlament wurde der Wortlaut durch das Gegenteil ersetzt: “Der private Wohnbereich darf nicht betreten werden”, heißt es nun an dieser Stelle.

Das Ressort von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) beteuert, dass der Punkt “unglücklicherweise übersehen worden war”. Die “dezidiert unerwünschte” Formulierung sei aber “rechtzeitig entschärft” worden, noch bevor der “gemeinsame Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen” eingebracht wurde. Grund für das Versehen sei, dass die 70 Jahre alte Bestimmung so im Epidemiegesetz stand und niemand darüber gestolpert sei – ein kleiner Fehler eben.

Die Behebung der peinlichen Panne wirft aber auch ein Licht auf die Zusammenarbeit der Koalitionäre. Denn in den politischen Zirkeln der Bundeshauptstadt hält sich hartnäckig die Kunde, dass das Innenministerium von Karl Nehammer (ÖVP) auf den Lapsus quasi im letzten Moment aufmerksam wurde – und der türkise Ressortchef klargemacht habe, dass diese Polizeibefugnisse eindeutig zu weit gingen. Mitten im Trubel hatte ein Medium am Donnerstag dann auch glatt mit “ÖVP pfeift Grüne zurück” getitelt.

Im grünen Parlamentsklub sind deshalb einzelne Abgeordnete stocksauer, dass die Kanzlerpartei den Fehler ihres Gesundheitsministers prompt ausschlachtete. Noch dazu sei der fehlerhafte Abänderungsantrag in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsdienst, Datenschutzexperten, externen Juristen und auch in Abstimmung mit dem Koalitionspartner entstanden, wird bei den Grünen betont.

Von den koalitionären Reibereien unbeeindruckt machen SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried und Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak den Regierungsfraktionen weiterhin heftige Vorhalte. Denn auch wenn die umstrittene Polizei-Passage längst Geschichte ist, ist Scherak davon überzeugt: “Wenn man in den privaten Wohnbereich der Bevölkerung nicht reinwill, dann schreibt man es auch nicht in den Entwurf.” Dazu erinnert Scherak an Anschobers Ostererlass, der ebenfalls schon Zusammenkünfte im privaten Bereich regeln wollte – und der nach heftiger Kritik ebenfalls zurückgezogen wurde.

Nach Rechtsansicht der Neos ist das Hausrecht eines der sensibelsten Bereiche, die es selbst bei steigenden Infektionszahlen zu schützen gelte. Aus Scheraks Sicht sei es nur gerechtfertigt, dass die Exekutive ohne Durchsuchungsbefehl in die eigenen vier Wände von Staatsbürgern dürfe, wenn Gefahr im Verzug sei – wenn etwa der berechtigte Verdacht bestünde, dass dort hochinfektiöse Personen miteinander ihr Unwesen treiben.

Unterschiedliche Auslegungen

Diese Rechtsauslegung teilen aber nicht alle Verfassungsexperten. Heinz Mayer, im Expertenrat von Anschober tätig, versteht die Aufregung um die Polizei-Passage nicht: Schon vor der Pandemie durfte die Exekutive bis ins Schlafzimmer der Bürger vordringen, etwa im Zuge von Kontrollen des Waffengesetzes, ob angemeldete Schusswaffen dort vorschriftsmäßig verwahrt sind. Und ebenfalls seit jeher gängige Praxis: Polizeikontrollen im Zuge des Meldegesetzes, ob die angegebenen Personen tatsächlich dort leben.

Was die heftige Zurückweisung der Grünen betrifft, auch in Zeiten von Corona keinesfalls ein Vordringen der Beamten in private Wohnbereiche zu wollen, hält Mayer fest, dass die Thematik in Anschobers Weisenrat durchaus erörtert wurde – und er könne sich “nicht daran erinnern”, dass dort die anderen damit befassten Experten “eine andere Meinung vertreten hätten” als die seine.

Grüner Ärger über türkisen Spin

Ein Grüner fasst die gereizte Stimmung in diesen Tagen so zusammen: “Erstens: Ja, wir haben übersehen, dass die Passage in die Erläuterungen hineingerutscht ist. Zweitens: Diverse Rechtsprofessoren sagen, dass das alles eh erlaubt wäre, was für uns aber politisch undenkbar ist. Und drittens: Die ÖVP setzt sich drauf und kreiert daraus den Spin, dass wir an allem Schuld seien.” Nachsatz: “Doch das ist absurd, auch ihre Experten haben die Passage übersehen, bevor die SPÖ darauf gestoßen ist.”

SPÖ-Klubvize Leichtfried erinnert sich, dass er das Gefühl hatte, dass weder Grün noch Türkis bei der Parlamentssitzung am Donnerstag genau gewusst hätten, was in ihrem Antrag steht. “Das eigentliche Problem”, sagt er, “ist diese ständige Blanko-Gesetzgebung ohne Begutachtung”. Die sei fehleranfällig, und gerade bei Grundrechtseingriffen “können da Katastrophen passieren”. /Katharina Mittelstaedt, Nina Weißensteiner / derstandard.at

© Bild: virgül 

Yayınlama: 11.12.2020
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