Rund zwei Wochen nach dem Rücktritt von Walter Ruck als Präsident der Wiener Wirtschaftskammer beschäftigt die Causa nun auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt eine Anzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt gegen den ehemaligen ÖVP-Politiker sowie gegen Wiens SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig. Die Anzeige wurde von der FPÖ Wien eingebracht. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und welche Behörde für die weiteren Ermittlungen zuständig ist. Vom „Stelzen-Gate“ zur Staatsanwaltschaft Die Affäre um Walter Ruck hatte bereits zu Jahresbeginn für Schlagzeilen gesorgt. Zunächst wurden die zahlreichen Funktionen und Karrieren von Mitgliedern der Familie Ruck innerhalb der Wirtschaftskammer thematisiert. Monate später folgte das sogenannte „Stelzen-Gate“. Ausgangspunkt war ein geleaktes Protokoll aus dem Jahr 2025, in dem Ruck über ein Gespräch mit Bürgermeister Michael Ludwig im Schweizerhaus berichtete. Darin soll es unter anderem um die mögliche Bestellung des ehemaligen ÖVP-Gemeinderats Manfred Juraczka zum Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien gegangen sein. Ruck soll Ludwig dabei sinngemäß gesagt haben: „Du, Michi, im Übrigen, ich habe einen.“ Die Aussagen sorgten für politische Turbulenzen. Ruck verlor zunächst seine ÖVP-Mitgliedschaft und trat anschließend als Präsident der Wiener Wirtschaftskammer zurück. Nun gerät auch Michael Ludwig unter juristischen Druck Ludwig hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen. Zuletzt dementierte er auch Medienberichte, wonach er gemeinsam mit Ruck derselben Freimaurerloge angehören soll. Mit der Anzeige der FPÖ erhält die politische Debatte nun eine juristische Dimension. Zum konkreten Inhalt der Anzeige macht die Staatsanwaltschaft derzeit keine Angaben. Nach Informationen der „Krone“ könnten jedoch auch Aussagen Rucks über den Bau des neuen Traumazentrums Meidling, dem früheren Unfallkrankenhaus Meidling, eine Rolle spielen. Streit um Widmung und Architekturwettbewerb Ruck soll in einer Gesprächsrunde erzählt haben, dass vor Beginn des Umbaus ein Architekturwettbewerb geplant gewesen sei. Er habe daraufhin geprüft, was aufgrund der bestehenden Flächenwidmung möglich sei, und einen sogenannten „Einseiter“ erstellt. An Ludwig soll er anschließend die Frage gerichtet haben: „Fällt dir was ein?“ Nach Rucks Darstellung habe Ludwig die Angelegenheit an einen hochrangigen Manager der Stadt weitergeleitet. Dieser habe wiederum einen weiteren leitenden Magistratsbeamten eingeschaltet. Nach rund einem Monat sei das Projekt auf Schiene gewesen. Eine Verzögerung von bis zu drei Jahren hätte demnach möglicherweise Kosten von rund 120 Millionen Euro verursacht. Stadt Wien weist Darstellung zurück Die Stadt Wien erklärte dazu, man kenne den von Ruck erwähnten „Einseiter“ nicht. Fest steht laut Rathaus: Die AUVA stellte im Oktober 2020 einen Antrag auf eine Flächenwidmung für die Errichtung eines Rehabilitationszentrums an der Längenfeldgasse/Kerschensteinergasse. Aufgrund der Größe des Projekts und seiner Auswirkungen auf das Stadtbild habe die Stadt der AUVA mitgeteilt, dass ein Architekturwettbewerb notwendig sei. Das Flächenwidmungsverfahren wurde schließlich im September 2023 beschlossen. Das gesamte Verfahren dauerte damit tatsächlich rund drei Jahre. Ob in diesem Zusammenhang ein Fehlverhalten oder gar ein Amtsmissbrauch vorliegt, ist derzeit völlig offen. Die Staatsanwaltschaft muss zunächst klären, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Anfangsverdacht besteht. Für Walter Ruck und Michael Ludwig gilt bis zum Abschluss eines allfälligen Verfahrens die Unschuldsvermutung.